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17.12.2020
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Bundestag kippt Hürden für Solarenergie
Erfolg: Bundestag kippt Hürden für Solarenergie

Liebe Freundinnen und Freunde des Umweltinstituts,

heute Vormittag hat der Bundestag die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. In den Nachverhandlungen der vergangenen Tage haben sich Union und SPD noch auf einige Verbesserungen gegenüber dem völlig unzureichenden Gesetzesentwurf von Bundeswirtschaftsminister Altmaier geeinigt. Vor allem für die Solarenergie gibt es einige Lichtblicke. Uns freut, dass mehrere Forderungen aus unserem „10-Punkte-Plan für eine Solaroffensive“ umgesetzt werden! Da hat sicherlich auch das Engagement unserer Unterstützer:innen eine Rolle gespielt: Viele von Ihnen haben sich im Rahmen unserer Eil-Aktion „Retten wir das EEG“ ans Telefon gehängt oder über Email und Twitter die Abgeordneten im Wirtschaftsausschuss angeschrieben.

Schwach ist allerdings, dass die Regierungskoalition die Entscheidung über höhere Ausbauziele für die Erneuerbaren ins nächste Jahr verschoben hat. Dass die bisher beschlossenen Ausbauziele nicht konform mit dem Pariser Klimaabkommen und dem gerade verschärften EU-Klimaziel sind, ist keine Neuigkeit. Hier werden wir uns im neuen Jahr weiter engagieren. Denn die Ausbaumengen sind ein zentraler Hebel, um eine Ökostromlücke und einen Rückfall in die atomare oder fossile Energiewelt zu verhindern. Mehr Einzelheiten zur EEG-Reform und was sich für die Solarenergie verbessert hat, erfahren Sie in unserer aktuellen Meldung.

Mehr zur EEG-Reform
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Gericht erlaubt Brennlement-Export
Die Klage eines Atomkraftgegners gegen die Ausfuhr von Brennstoff an das belgische Alt-AKW Doel hat keine aufschiebende Wirkung für den Transport. Das urteilte der Hessische Verwaltungsgerichtshof in einem Eilverfahren. Die eigentliche Rechtmäßigkeit des Exports ist damit nicht geklärt. Vorerst haben Bürger:innen keine Möglichkeiten mehr gegen den Transport vorzugehen. Von einem Störfall in Belgien wären sie jedoch weiterhin erheblich betroffen.
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Notfallzulassung für Insektengift erteilt
Schlechte Nachrichten für Bestäuber: Die erste Notfallzulassung für das Neonicotinoid Thiamethoxam wurde am Montag erteilt. Damit gebeiztes Zuckerrübensaatgut darf im Frühjahr ausgesät werden. Thiamethoxam ist eines der Insektengifte, die wegen ihrer gravierenden Auswirkungen auf Bestäuber seit 2018 für den Einsatz im Freiland EU-weit verboten sind. Es ist zu befürchten, dass weitere Notfallgenehmigungen folgen.
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Mit herzlichen Grüßen,

Ihr Team des Umweltinstitut München
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Nur dank der Beiträge unserer Unterstützer:innen ist unsere unabhängige Arbeit möglich. Für alle, die sich bis 31. Dezember entscheiden, jetzt Fördermitglied zu werden, haben wir uns ein besonderes Dankeschön überlegt: Mit etwas Glück können Sie bei unserem Weihnachtsgewinnspiel tolle Preise gewinnen. Diese Woche stellen wir Ihnen unseren zweiten Preis vor: Einen Urlaubs-Gutschein im Wert von 1000 Euro für das Schloss Blumenthal!

Das Schloss nahe Augsburg befindet sich seit 2017 im Besitz einer sozial-ökologischen Wohn- und Arbeitsgemeinschaft. Jedes der Zimmer im ehemaligen Herrenhaus wurde nach einem besonderen Motto von Künstler:innen gestaltet. Gleich gegenüber vom Hotel befindet sich das Gasthaus mit leckeren biologischen Speisen und Getränken. Dank der angeschlossenen Seminarräume lädt Schloss Blumenthal nicht nur zum Urlauben und Feiern ein, sondern ist auch ein beliebter Veranstaltungsort für Tagungen und Kurse.

Zusätzlich gibt es noch viele weitere Preise zu gewinnen, wie einen Urlaub im Hotel Greif in Südtirol und einen Gutschein im Wert von 2500 Euro für ein E-Lastenrad von Babboe. Außerdem darf sich jedes neue Mitglied eine unserer beliebten Willkommensprämien aussuchen.

Für die zu einem großen Teil kostenlose Bereitstellung der Preise bedanken wir uns ganz herzlich!

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